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   VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445, 15 ZB 17.1001   

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VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445, 15 ZB 17.1001 (https://dejure.org/2017,32189)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2017 - 15 ZB 17.445, 15 ZB 17.1001 (https://dejure.org/2017,32189)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2017 - 15 ZB 17.445, 15 ZB 17.1001 (https://dejure.org/2017,32189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 5; ZPO § 139 Abs. 3
    Besorgnis der Befangenheit, Willkürverbot, Hinweispflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Beurteilen des Streitstoffs unter Heranziehung der Beteiligten anhand aller für die Rechtslage maßgebenden Gesichtspunkte bzgl. der Hinweispflicht

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit, Willkürverbot, Hinweispflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ZPO § 139 Abs. 3
    Besorgnis der Befangenheit; Willkürverbot; Hinweispflicht

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Beurteilen des Streitstoffs unter Heranziehung der Beteiligten anhand aller für die Rechtslage maßgebenden Gesichtspunkte bzgl. der Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat (zu § 139 Abs. 2 ZPO) ausgeführt, dass die richterliche Hinweispflicht für den Verwaltungsprozess insbesondere in § 86 Abs. 3 VwGO, aber auch in § 104 Abs. 1 VwGO und § 108 Abs. 2 VwGO geregelt ist, und zwar mit derselben Zielrichtung wie in der Zivilprozessordnung (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.2003 - 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132 = juris Rn. 10; offen gelassen in BVerwG, B.v. 17.11.2016 - 9 B 26/16 - juris Rn. 3 sowie in BVerwG, B.v. 4.8.2016 - 8 B 24/15 - juris Rn. 16).

    Auf Seite 522 dieser Schrift wird jedenfalls ausgeführt, dass die richterliche Hinweispflicht im Verwaltungsprozess aus § 86 Abs. 3 VwGO sowie aus § 104 Abs. 1 VwGO folgt (unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 16.6.2003 - 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132, s. vorstehend Nr. 3 Buchst. a).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445
    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht, etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfG, B.v. 7.3.2017 - 2 BvR 162/16 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Der Schluss, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht, kann sich allenfalls dann aufdrängen, wenn die drei Richter des 15. Senats eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt hätten (vgl. BVerfG, B.v. 7.3.2017 - 2 BvR 162/16 - juris Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445
    dd) Schließlich ist ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör erst dann anzunehmen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445
    Eine Hinweispflicht entfällt deshalb in der Regel gegenüber Beteiligten, die trotz ordnungsgemäßer Ladung - wie hier - nicht in der mündlichen Verhandlung erscheinen (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 = juris Rn. 14).
  • BVerwG, 29.02.2000 - 4 B 13.00

    Merkmale einer Überraschungsentscheidung - Erfordernis der Einräumung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445
    Wird ein Beteiligter in der Verhandlung erstmals mit einer Rechtsauffassung konfrontiert, zu der er nicht aus dem Stand sachgerecht Stellung zu nehmen vermag, so eröffnet ihm das Prozessrecht verschiedene Möglichkeiten, um seine Belange zur Geltung zu bringen und zu verhindern, dass seine Rechtsverfolgung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, B.v. 29.2.2000 - 4 B 13.00 - juris Rn. 3).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445
    Zwar geht die Klägerin zutreffend davon aus, dass die Ablehnung eines Richters, und wenn die Ablehnung aus der Entscheidung hergeleitet wird, auch des gesamten Spruchkörpers, wegen Befangenheit gerechtfertigt sein kann, wenn die richterliche Entscheidung oder Handlung ausreichender gesetzlicher Grundlage entbehrt, offensichtlich unhaltbar, so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint (vgl. Stackmann in Münchener Kommentar, ZPO, 5. Auflage 2016, § 42 Rn. 47 m.w.N.; BGH, B.v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 - MDR 2012, 49 = juris Rn. 5 m.w.N.; Meinert, Befangenheit im Rechtsstreit, Berlin 2015, Rn. 182).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445
    Entscheidend ist demnach, ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.2012 - 2 BvR 615/11 - NJW 2012, 3228 = juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445
    Es bedarf keiner Klärung, ob der Antrag auf Ablehnung der drei an der Entscheidung vom 8. Mai 2017 (Az. 15 ZB 17.445) mitwirkenden Richter wegen eines vollständigen Abschlusses der Instanz unzulässig sein kann (vgl. BGH, B.v. 11.7.2007 - IV ZB 38.06 - NJW-RR 2007, 1653 = juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445
    Eine entsprechende Anwendung der Regelungen des § 139 ZPO über die materielle Prozessleitungspflicht im Zivilprozess drängt sich für den Verwaltungsprozess deshalb nicht auf (vgl. etwa BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 21.11 - BVerwGE 142, 219 = juris Rn. 25, worin auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen und nach Nennung des § 139 ZPO in einem Klammerzusatz ausgeführt wird, "auf den Verwaltungsprozess übertragen: § 86 Abs. 3 VwGO").
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445
    Soweit die Klägerin für ihre Rechtsansicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 1979 (Az. 4 C 1/79 - NJW 1980, 900) Bezug nimmt, ergibt sich daraus nichts zu einer Hinweispflicht "betreffend die Zulässigkeit der Klage", sondern zur gebotenen Benachrichtigung der Verfahrensbeteiligten, wenn das Gericht eine Anordnung nach § 87 Satz 1 VwGO (a.F.) zur Vorbereitung des Verhandlungstermins trifft.
  • BVerwG, 04.08.2016 - 8 B 24.15

    Grundstücksrestitution; Urkundsbegriff

  • VG Regensburg, 26.01.2017 - RO 7 K 16.1541

    Wiederholende Verfügung nach Stellung eines erneuten Bauantrags

  • BVerwG, 17.11.2016 - 9 B 26.16

    Bestimmung des Umfangs der Aufklärungspflicht anhand der Rechtsauffassung der

  • VGH Bayern, 25.01.2011 - 2 ZB 09.30031

    Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Beweisantrags; Urkunde;

  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

    Wäre allein die Rechtskraft maßgeblich, fände zudem § 54 VwGO i.V.m. §§ 41 ff. ZPO im Wiederaufnahmeverfahren nach § 153 VwGO ebenfalls keine Abwendung (offen gelassen von VGH München, Beschluss vom 28. August 2017 - 15 ZB 17.445 - juris Rn. 7) und dürfte mithin sogar der Richter, der an dem rechtskräftig beendeten Verfahren trotz Ausschluss oder erfolgreicher Ablehnung mitgewirkt oder der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten gegen die Partei schuldig gemacht und so den Wiederaufnahmegrund geschaffen hat (§ 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 2, 3, § 580 Nr. 5 ZPO), an der Entscheidung hierüber mitwirken.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.05.2017 - 15 ZB 17.445   

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https://dejure.org/2017,17646
VGH Bayern, 08.05.2017 - 15 ZB 17.445 (https://dejure.org/2017,17646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.05.2017 - 15 ZB 17.445 (https://dejure.org/2017,17646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - 15 ZB 17.445 (https://dejure.org/2017,17646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5, § 124a Abs. 4 S. 4; VwGO § 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1, § 108 Abs. 2; BayVwVfG Art. 51
    Erfolglose Klage auf Erteilung einer zum wiederholten Male beantragten Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Erteilung einer zum wiederholten Male beantragten Baugenehmigung für die Errichtung einer Geräte-Abstell-Scheune

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer zum wiederholten Male beantragten Baugenehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Klage auf Erteilung einer zum wiederholten Male beantragten Baugenehmigung für die Errichtung einer Geräte-Abstell-Scheune

  • rechtsportal.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Gehörsverletzung wegen Verstoßes gegen die gerichtliche Hinweispflicht (verneint); Baugenehmigung; wiederholter Bauantrag; wiederholende Verfügung; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Rechtsschutzinteresse; Grundstückseigentümer; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 15 ZB 14.1108

    Ausnahme vom Verbot von Geländeveränderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2017 - 15 ZB 17.445
    Ist das angefochtene Urteil nämlich auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt (kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 15 ZB 14.1108 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.248

    Streitwert bei Verletzung der Planungshoheit der Beigeladenen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2017 - 15 ZB 17.445
    Eine Überraschungsentscheidung liegt deswegen nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne Weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich den Beteiligten sonst hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94 = juris Rn. 12; B.v. 11.1.2013 - 8 ZB 12.326 - juris Rn. 16 f. jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 8 ZB 12.326

    Berufungszulassung (abgelehnt), Gewässerunterhaltung,Sonderunterhaltungslast,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2017 - 15 ZB 17.445
    Eine Überraschungsentscheidung liegt deswegen nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne Weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich den Beteiligten sonst hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94 = juris Rn. 12; B.v. 11.1.2013 - 8 ZB 12.326 - juris Rn. 16 f. jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 15 ZB 17.2107

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8.5.2017, Az. 15 ZB 17.445) wird abgelehnt.

    Der gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 2017, Az. 15 ZB 17.445, gerichtete Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist unzulässig.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 8. Mai 2017, Az. 15 ZB 17.445, über den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg am 26. Januar 2017 (Az.: RO 7 K 16.1541) entschieden und sich dabei ausschließlich mit dem allein geltend gemachten Zulassungsgrund des Vorliegens eines Verfahrensmangels (Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör) befasst.

  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 15 ZB 17.1001

    Erfolgloser Nichtigkeitsantrag

    Der Nichtigkeitsantrag gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 2017 Az. 15 ZB 17.445 wird abgelehnt.

    Die Vorschrift findet entgegen der Annahme der Antragstellerin auch nicht deswegen entsprechende Anwendung, weil der Beschluss des Senats vom 8. Mai 2017 (Az. 15 ZB 17.445) wegen einer Verletzung des Willkürverbots oder des Justizgewährungsanspruchs ein Verfahrensgrundrecht verletzt wäre.

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Rechtsprechung
   VG Regensburg, 08.05.2017 - 15 ZB 17.445   

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https://dejure.org/2017,51438
VG Regensburg, 08.05.2017 - 15 ZB 17.445 (https://dejure.org/2017,51438)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08.05.2017 - 15 ZB 17.445 (https://dejure.org/2017,51438)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - 15 ZB 17.445 (https://dejure.org/2017,51438)
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   VG Regensburg, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445   

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https://dejure.org/2017,101817
VG Regensburg, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445 (https://dejure.org/2017,101817)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28.08.2017 - 15 ZB 17.445 (https://dejure.org/2017,101817)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28. August 2017 - 15 ZB 17.445 (https://dejure.org/2017,101817)
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